Logo GVT
Header

Mitgliederversammlung

Oberstes Organ der GVT ist die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus Vertretern der Mitgliedsfirmen. Sie entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind.

In der Regel tagt die Mitgliederversammlung einmal im Jahr.