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Struktur der GVT

Die Aufgaben der GVT werden von verschiedene Organen und Gremien der GVT wahrgenommen.

Die Organe der Gesellschaft sind laut Satzung

  • Mitgliederversammlung
  • Kuratorium
  • Forschungsbeirat

Der Vorsitzende des Kuratoriums und sein Stellvertreter bilden den Vorstand der Gesellschaft.

Die Mitglieder des Kuratoriums und des Forschungsbeirats sind ehrenamtlich tätig.

Das Kuratorium entscheidet in solchen Angelegenheiten, die ihm durch die Satzung vorbehalten sind oder ihm von der Mitgliederversammlung zur Erledigung zugewiesen werden.

Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehört insbesondere:

  1. Aufstellung der Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Gesellschaft
  2. Pflege der Beziehungen zu den an den Zielen und Aufgaben der Gesellschaft interessierten Stellen des Staates, der Wirtschaft und Verbände im In- und Ausland
  3. Aufstellung des Haushaltsplanes
  4. Abstimmung und Verabschiedung der Pauschalen im Rahmen einer möglichen Geschäftsbesorgung durch einen externen Vertragspartner zur Vorlage bei der Mitgliederversammlung durch einstimmigen Beschluss
  5. Bestätigung eines durch den Vorsitzenden bestellten Geschäftsführers oder einer geschäftsbesorgenden Gesellschaft durch Mehrheitsentscheid
  6. Aufstellung des Jahresberichtes
  7. Berufung der Mitglieder des Forschungsbeirates

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind u.a.:

  1. Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung über das abge¬laufene Geschäftsjahr sowie Erteilung der Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung
  2. Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr,
  3. Genehmigung der Vergütungspauschalen im Rahmen einer möglichen Geschäftsbesorgung durch einen externen Vertragspartner
  4. Wahlen zum Kuratorium
  5. Ernennung von Ehrenmitgliedern
  6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und etwaige Auflösung der Gesellschaft
  7. Beschlussfassung über die Beitragsordnung
  8. Wahl der Rechnungsprüfer auf die Dauer von 3 Jahren

Der Forschungsbeirat entwickelt Vorschläge zur Forschungspolitik und zur Zielsetzung der GVT und unterstützt damit das Kuratorium. Der Forschungsbeirat ist weiterhin verantwortlich für die Festlegung von Forschungsschwerpunkten und die Begleitung von Forschungsprojekten der GVT.

Vom Forschungsbeirat werden Arbeitskreise entsprechend dem Zweck der Gesellschaft zu den Arbeitsgebieten und Forschungsschwerpunkten eingerichtet.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle begleitet die Antragsstellung für Projekte von Forschungseinrichtungen von der Idee bis zum einreichungsfähigen Antrag für AiF-Projekte der Industriellen Gemeinschaftsforschung. Wir sind der Vermittler zwischen unseren Mitgliedsfirmen, die in den eingerichteten Arbeitskreisen die Projektideen bewerten und verbessern sowie später in den projektbegleitenden Ausschüssen begleiten und den Forschungseinrichtungen.

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